Marketingmitteilung
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  • 11.03.2021

Produktklarheit bei nachhaltigen Anlagen

Die Offenlegungsverordnung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Transparenz bei nachhaltigen Finanzprodukten

Kassel, 11. März 2021. Die EB – Sustainable Investment Management GmbH (EB-SIM) begrüßt die neue EU-Offenlegungsverordnung.

Geschäftsführer Michael Hepers: „Die Verordnung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Transparenz bei nachhaltigen Geldanlagen. Erstmals erhalten Anlegerinnen und Anleger genaue Informationen zur Nachhaltigkeit von Finanzprodukten. Damit wird das Risiko von Etikettenschwindel oder Green-Washing kleiner.“

Die EB-SIM informiert ab sofort darüber, inwieweit ihre Produkte ökologische, soziale und (unternehmens-)ethische Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigen. Die Offenlegungsverordnung kennt dabei zwei Ausprägungen nachhaltiger Anlagen: Artikel 8 bezieht sich auf Produkte, die ökologisch, soziale und ethische Kriterien erfülle, während Artikel 9 Produkte zusammenfasst, die eine nachhaltige Positive Wirkung der Investition anstreben.

„Im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern bieten wir ausschließlich nachhaltige Investmentprodukte an. Wir deklarieren alle unsere Produkte entweder nach Artikel 8 der Offenlegungsverordnung als Responsible Investments oder gemäß Artikel 9 als Impact Investments. So bedienen wir nicht nur sämtliche Kundenanforderungen, sondern sorgen auch für eine transparente Produktpalette“, so Oliver Pfeil, CIO und Geschäftsführer EB-SIM.

Sowohl die Aktien-, Renten- und Multi-Asset-Fonds als auch die Real Asset Investments der EB-SIM sind gemäß Artikel 8 oder 9 der EU-Offenlegungsverordnung eingestuft und erfüllen die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen an Responsible oder Impact Investments – für drei Fonds ist die Einstufung gemäß Artikel 9 (Impact) beantragt; die Bestätigung wird in Kürze erwartet.

Produktklassifikation gemäß Artikel 8 Offenlegungsverordnung („Responsible Investment“):

  • EB-Öko-Aktienfonds (Art. 8 – Art. 9 beantragt)
  • EB-Sustainable Large Cap Equity Euroland Fd. (Art. 8)
  • EB-Sustain. Small/Mid Cap Equity Euroland Fd. (Art. 8)
  • EB-Sustain. Corp. Bond Fd. (Art. 8)
  • EB-Sustain. Emerg. Mkts. Corp. Bond Fd. (Art. 8)
  • EB-Sustain. Euro Bond Fd. (Art. 8)
  • EB-Sustainable Multi Asset Invest (Art. 8)
  • EB-Sustainable Balanced Defensive Invest (Art. 8)

Produktklassifikation gemäß Artikel 9 Offenlegungsverordnung (Impact Investment):

  • EB-SME Finance Fund – Emerging Markets (Art. 9)
  • EB-Erneuerbare Energien Fonds Europa (Art. 9)
  • EB Renewable Energy Fonds – Emerging Markets (Art. 9 beantragt)
  • ENERCON Renewable Energy Fund S.A. SICAV-SIF, Teilfonds Enercon Wind Onshore Deutschland (Art. 9 beantragt)
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