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- 04.03.2026
Quadoro & EB-SIM sichern drittes Solarprojekt für Artikel-9-Fonds
Gemeinsam mit Quadoro haben wir einen weiteren Meilenstein für den Artikel-9-Fonds Quadoro Erneuerbare Energien Europa (QEEE) erreicht. Mit dem Erwerb des baureifen Projekts „Solarpark Bodenrode“ in Thüringen wird das Fondsportfolio erweitert.

Der zukünftige Freiflächen-Photovoltaikpark entsteht in der Gemeinde Bodenrode-Westhausen (Landkreis Eichsfeld) auf einer Fläche von rund 7,4 Hektar. Die Anlage ist für eine Nennleistung von circa 10 Megawattpeak (MWp) ausgelegt. Die Baugenehmigung liegt bereits vor; der Baustart erfolgte am 23. Februar 2026. Die Inbetriebnahme des Solarparks ist für den Sommer 2026 geplant.
Nach Inbetriebnahme wird der Solarpark voraussichtlich rund 10,7 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom pro Jahr erzeugen. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von etwa 3.700 Tonnen CO₂ (bezogen auf den deutschen Strommix). Das Projekt hat bei der EEG-Ausschreibung im Dezember 2025 erfolgreich einen Zuschlag erhalten, was die langfristige Wirtschaftlichkeit sichert.
Für die Projektentwicklung ist die Aracari Solar GmbH verantwortlich, einem Spezialisten für ganzheitliche Systemlösungen im Bereich Freiflächen- und Agri-Photovoltaikkraftwerke sowie Energiespeicher. Die Errichtung der Anlage übernimmt die TEAG Solar GmbH, ein erfahrener Anbieter maßgeschneiderter Photovoltaik-Lösungen.
Bernhard Graeber, Geschäftsführer und Leiter Real Assets bei der EB-SIM, erklärt: „Das Projekt Bodenrode ist wieder ein Beispiel dafür, wie wir unsere Mission ‚Investments für eine bessere Welt‘ in die Tat umsetzen. Es zeigt, dass die Energiewende und die Reduktion der Abhängigkeit von Energieimporten in Deutschland erfolgreich voranschreiten, während wir gleichzeitig stabile und planbare Fondserträge generieren..“
Tobias Reber, Leiter Portfolioverwaltung Erneuerbare Energien bei der Quadoro Investment GmbH, ergänzt: „Das Besondere an diesem Projekt ist für uns der Schritt vom Papier auf die Wiese. Wir übernehmen es im genehmigten Stadium und führen es gezielt in die bauliche Umsetzung. Dabei setzen wir auf regionale, erfahrene Partner und schaffen echte Wertschöpfung vor Ort.“
Risiken des Fonds
- Regulatorische und politische Risiken sowie Entgeltkürzungs-, Preis- und Nachfragerisiken können sich negativ auf die zu erzielenden Erträge und die Werthaltigkeit des Investments auswirken und bei sich ändernden Marktbedingungen erheblichen Schwankungen unterliegen
- Illiquidität von Sachwertinvestments. Ausschüttungen können ausbleiben
- Die Rückgabe von Anteilen ist nur unter Einhaltung der gesetzlichen Mindesthaltefrist von 24 Monaten sowie der 12-monatigen Kündigungsfrist möglich
- Erhöhtes Liquiditätsrisiko, da unter Beachtung der gesetzlichen Mindesthalte- und Kündigungsfrist Rückgaben lediglich zu zwei Stichtagen im Jahr erfolgen können
Rechtliche Hinweise
Dies ist eine Marketingmitteilung und richtet sich ausschließlich an Personen mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Inhalte dieser Unterlage dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie stellen weder eine Anlageberatung/-empfehlung, noch ein Angebot oder eine Beratung zum Kauf/Verkauf des Fonds dar. Allein verbindliche Grundlage für den Kauf bilden die Verkaufsunterlagen (Basisinformationsblatt, Emissionsdokument, Jahres- und gegebenenfalls Halbjahresberichte), die Sie kostenlos in deutscher Sprache über die EB-SIM erhalten. Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte den Verkaufsunterlagen. Die im Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlagestrategieempfehlung i.S.d. § 85 WpHG dar. Vergangene Wertentwicklungen, Prognosen sowie sonstige Simulationen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Anlageentscheidung zudem alle nachhaltigkeitsbezogenen Eigenschaften und Ziele des Fonds, wie sie im Emissionsdokument oder gegebenenfalls in den Informationen beschrieben sind, die den Anlegern gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2011/61/EU, Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 und gegebenenfalls Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 offenzulegen sind. Die entsprechende Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen haben, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.