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- 23.06.2026
EB-SIM investiert in finnische Netzstabilität
Für den geschlossenen Infrastrukturfonds „EB Energy Transition Europe“ haben wir eine Mehrheitsbeteiligung von 80 Prozent an dem Batteriespeicher-Projekt Icecreek Energy II in Finnland erworben.

Das Portfolio umfasst fünf geplante Stand-alone-Großspeicher an strategischen Standorten im Westen Finnlands. Die Anlagen basieren auf modernster Lithium-Ionen-Technologie und werden auf der Mittelspannungsebene direkt an die Netze der jeweiligen lokalen Verteilnetzbetreiber (DSO) angeschlossen. Zum Betriebsstart verfügt das Portfolio über eine installierte Leistung von 34 MW und eine nutzbare Speicherkapazität von 89 MWh. Die geplante Betriebsdauer der Anlagen ist auf 15 Jahre ausgelegt. Das gesamte Projekt ist europäisch geprägt: Mit Ausnahme der in China gefertigten Batteriezellen entspricht die gesamte restliche Wertschöpfungskette dem Standard „Made in Europe“.
Der Baubeginn erfolgte für das erste Projekt bereits im zweiten Quartal 2026, der kommerzielle Betrieb ist für Januar 2027 angestrebt. Das letzte der fünf Teilprojekte soll das Portfolio im Juni 2027 komplettieren. Die schlüsselfertige Errichtung und langfristige Wartung wird vom finnischen Batteriespeicher-Anbieter Cactos Oy übernommen.
„Diese Portfoliotransaktion, die den kompletten schlüsselfertigen EPC-Auftrag sowie den Betrieb, die Wartung, die Optimierung und den Handel von fünf Battery Energy Storage System (BESS)-Standorten in Finnland umfasst, ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen Cactos, Icecreek und EB-SIM bereits ab der ersten Stunde. Unsere Erfolgsbilanz bei der durchgängigen Umsetzung finnischer BESS-Projekte gibt uns Zuversicht sowohl hinsichtlich des Zeitplans als auch der technischen Umsetzung. Wir freuen uns darauf, „Icecreek Energy II“ bis zur kommerziellen Inbetriebnahme zu führen und den langfristigen Betrieb an allen fünf Standorten sicherzustellen“, sagt John Graham, Managing Director, Projects & International Projects bei Cactos.
Schlüsselelement für die finnische Energiewende
Der finnische Strommarkt verändert sich rasant: Prognosen zufolge wird der Anteil erneuerbarer Energien an der dortigen Stromerzeugung bis zum Jahr 2050 auf über 80 Prozent steigen. Da die Stromproduktion aus Wind- und Solarkraft wetterbedingt stark fluktuiert, werden Großspeicher unabdingbar, um Überproduktionen aufzufangen, die Netze zu entlasten und die notwendige Flexibilität im Markt bereitzustellen.
Das Business-Modell des Portfolios basiert darauf, Netzschwankungen auszugleichen, Überschüsse in Phasen geringer Nachfrage einzuspeichern und den Strom bei Verknappung und entsprechend höheren Marktpreisen wieder gezielt ins Netz einzuspeisen.
„Großspeicher sind das dringend benötigte Bindeglied einer dekarbonisierten Energieversorgung. Mit dem Investment unseres ‚EB Energy Transition Europe‘ in dieses finnische Portfolio nutzen wir eine hochattraktive Markt-Opportunität. Wir sichern damit nicht nur langfristige Werte für unsere Anleger, sondern leisten einen messbaren Beitrag zur Stabilität der europäischen Stromnetze“, so Dr. Bernhard Graeber, Geschäftsführer und Leiter Real Assets bei der EB-SIM.
„Mit dem erfolgreichen Financial Close von Icecreek Energy II haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht. Die Energiewende braucht Großspeicher, um zu gelingen – und wir sind stolz darauf, in Finnland unseren Beitrag dafür zu leisten. Die Zusammenarbeit mit EB-SIM und Cactos war von Beginn an ausgezeichnet. Beide teilen unser langfristiges Engagement, und wir freuen uns darauf, diese Partnerschaft in den kommenden Jahren weiter auszubauen“, so Fabian Siegel, Managing Partner von Icecreek Energy.
Über den Fonds „EB Energy Transition Europe“
Der „EB Energy Transition Europe“ ist ein geschlossener, luxemburgischer Infrastrukturfonds (SICAV-RAIF), der als nachhaltige Investition gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) qualifiziert ist. Der Fonds investiert gezielt in den Megatrend der Dekarbonisierung der europäischen Energie-Infrastruktur. Im Fokus stehen dabei ausgereifte und etablierte Technologien abseits der reinen Stromerzeugung aus Wind und Sonne – wie Energiespeicher, Energieeffizienzprojekte, Wasserstoff, smarte Stromnetze, nachhaltige Wärmeversorgung und Elektromobilität.
Risiken des Fonds
- Regulatorische und politische Risiken im Bereich der Energiewirtschaft
- Preis- und Nachfragerisiken können sich negativ auf die zu erzielenden Erträge und die Werthaltigkeit der Investments auswirken
- Erhöhtes Liquiditätsrisiko durch stark eingeschränkte Handelbarkeit von Sachwertinvestments
- Ausschüttungen können ausbleiben
- Elementarrisiken im Bereich der Anlagen
Rechtliche Hinweise: Dies ist eine Marketingmitteilung und richtet sich ausschließlich an Personen mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Inhalte dieser Unterlage dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie stellen weder eine Anlageberatung/-empfehlung, noch ein Angebot oder eine Beratung zum Kauf/Verkauf des Fonds dar. Allein verbindliche Grundlage für den Kauf bilden die Verkaufsunterlagen (Basisinformationsblatt, Emissionsdokument, Jahres- und gegebenenfalls Halbjahresberichte), die Sie kostenlos in deutscher Sprache über die EB-SIM erhalten. Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte den Verkaufsunterlagen. Die im Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlagestrategieempfehlung i.S.d. § 85 WpHG dar. Vergangene Wertentwicklungen, Prognosen sowie sonstige Simulationen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Anlageentscheidung zudem alle nachhaltigkeitsbezogenen Eigenschaften und Ziele des Fonds, wie sie im Emissionsdokument oder gegebenenfalls in den Informationen beschrieben sind, die den Anlegern gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2011/61/EU, Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 und gegebenenfalls Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 offenzulegen sind. Die entsprechende Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen haben, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.