- Nachhaltigkeit
- |
- 05.02.2025
Mögliches Omnibus-Verfahren der EU: Eine Einordnung aus Investorensicht
Nachhaltiges Investieren braucht klare Regeln und Transparenz. Das ist wichtig, um Greenwashing einzudämmen und um Investoren ein Reporting nach allgemeingültigen Standards anzubieten. Wir haben daher als EB-SIM stets eine eindeutige Regulierung befürwortet.

Ein Kommentar von Dr. André Höck, CESGA Head of Sustainability and Strategy
Die EU-Taxonomie Verordnung, die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) sind grundlegende Eckpfeiler der EU-Politikarchitektur für Nachhaltigkeit. Gemeinsam erhöhen diese Regelwerke die Transparenz im Markt und helfen Investoren, Risiken zu managen, Chancen zu erkennen und letztlich das Kapital neu auf eine Netto-Null-Wirtschaft auszurichten, die wettbewerbsfähiger, gerechter und florierender ist.
Klingt aufwändig und kompliziert? Ist es auch.
Folglich wächst der Wunsch, diese Richtlinien zusammenzufassen und zu vereinfachen. Im Moment gibt es auf EU-Ebene Bestreben, diese Reglungsbereiche über ein Omnibus-Gesetzgebungsverfahren zu bündeln. Was zunächst sinnvoll klingt, hat einen entscheidenden Haken: In dem Fall könnten einzelne Richtlinien, die gerade erst anfangen zu greifen, neu diskutiert und verändert werden. Es besteht etwa die Gefahr, dass einzelne Regelungen wieder zurückgeschraubt und die Nachhaltigkeitsberichtserstattung abgeschwächt wird. Dabei würden größere Anpassungen nicht nur für neue Irritationen bei Anlegern sorgen, sie würden auch die Konstanz und Planbarkeit für berichtspflichtige Unternehmen unterminieren.
Daher setzt sich die EB-SIM zusammen mit anderen Investoren in einer gemeinsamen Erklärung der Institutional Investors Group on Climate Change (IIGCC), dem European Sustainable Investment Forum (Eurosif) und den Principles for Responsible Investment (PRI) dafür ein, auf das Omnibus-Verfahren zu verzichten.
Unserer Ansicht nach ist es sinnvoll, die bestehenden Gesetze im Kern nicht zu verändern. Vielmehr sollten Anpassungen gezielt Unstimmigkeiten zwischen den einzelnen Verordnungen adressieren. Wir plädieren dafür, den Fokus auf die Umsetzung zu legen. Die Berichtspflichten für Unternehmen sollten über die technischen Standards und klare Leitlinien zu ihrer Anwendung effizienter und zugänglicher gestaltet werden. Das würde die Kontinuität in der Gesetzgebung wahren und zu einem klaren regulatorischen Rahmen für Finanzmarktteilnehmer beitragen.