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  • 14.01.2026
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EB-SIM

EB-SIM und Quadoro erweitern QEEE-Portfolio um Windpark Iserlohn

Wir haben gemeinsam mit der Quadoro Investment GmbH den Windpark Iserlohn in Nordrhein-Westfalen erworben. Dieser Erwerb erfolgte für das gemeinsame offene Infrastruktur-Sondervermögen: den Artikel-9-Publikumsfonds Quadoro Erneuerbare Energien Europa (QEEE). Verkäufer des Projektes ist die ENERTRAG SE, einer der führenden Entwickler und Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Europa.

Dr. Bernhard Graeber, Geschäftsführer und Leiter Real Assets bei der EB-SIM, sagt zu dem Erwerb: „Die Integration des Windparks Iserlohn stärkt die ausgewogene Struktur des Fonds und ergänzt die bestehenden Photovoltaik-Investments sinnvoll um Windenergie. Damit erhöhen wir die Robustheit des Portfolios.“

Michael Denk, Geschäftsführer der Quadoro Investment GmbH, ergänzt: „Wir setzen unsere Strategie fort, nachhaltige Energieinfrastruktur mit stabilen Cashflows in einem diversifizierten europäischen Portfolio zu bündeln. Der QEEE verbindet ökologische Wirkung mit langfristiger wirtschaftlicher Substanz.“

Der Windpark besteht aus zwei modernen Vestas-V150-Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 12 Megawatt (MW). Die Inbetriebnahme ist für Februar 2026 vorgesehen. Mit einer prognostizierten Nettojahreserzeugung von rund 34.800 Megawattstunden (MWh) trägt das Projekt maßgeblich zur klimafreundlichen Stromversorgung bei und ermöglicht eine jährliche CO₂-Einsparung von etwa 12.500 Tonnen.

Tom Lange, Senior Vice President Wind & PV Deutschland bei ENERTRAG, äußert sich zufrieden zur Veräußerung des Projektes: „Mit Iserlohn haben wir gezeigt, dass wir technisch und wirtschaftlich tragfähige Projekte entwickeln, partnerschaftlich umsetzen und zügig zur Inbetriebnahme führen. Der Verkauf an Quadoro und EB-SIM unterstreicht die Qualität unserer Arbeit, stärkt die regionale Energiewende und macht den Weg frei für die nächsten Vorhaben.“

Der Ankauf stellt einen wichtigen Schritt im strategischen Ausbau des QEEE-Portfolios dar. Ziel ist es, das Fondsportfolio kontinuierlich zu diversifizieren und stabile, langfristige Erträge mit messbarem ökologischem Mehrwert zu verbinden.

Eine klassische Investition in Sachwerte

Mit dem Quadoro Erneuerbare Energien Europa (QEEE) können nun auch Privatanleger direkt in nachhaltige Energieinfrastruktur investieren. Der QEEE investiert gezielt in Wind- und Solarprojekte im Europäischen Wirtschaftsraum – mit einem Schwerpunkt auf Deutschland. Die hohe Standardisierung eines offenen Infrastruktursondervermögen bietet eine leichte Handhabe für Berater als auch für Anleger. Es funktioniert ähnlich wie ein offener Immobilienfonds.

Im Juni 2025 hat der QEEE erfolgreich die ersten beiden Investitionen getätigt: Mit den Solarparks in Treuenbrietzen und Bruchweiler wurde das Fondsportfolio gezielt aufgebaut und ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet. Beide Projekte hat die ABO Energy GmbH & Co. KGaA entwickelt und schlüsselfertig übergeben.

Rechtlicher Hinweis

Dies ist eine Marketingmitteilung und richtet sich ausschließlich an Personen mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Inhalte dieser Unterlage dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie stellen weder eine Anlageberatung/-empfehlung, noch ein Angebot oder eine Beratung zum Kauf/Verkauf des Fonds dar. Allein verbindliche Grundlage für den Kauf bilden die Verkaufsunterlagen (Basisinformationsblatt, Emissionsdokument, Jahres- und gegebenenfalls Halbjahresberichte), die Sie kostenlos in deutscher Sprache über die EB-SIM erhalten. Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte den Verkaufsunterlagen. Die im Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlagestrategieempfehlung i.S.d. § 85 WpHG dar. Vergangene Wertentwicklungen, Prognosen sowie sonstige Simulationen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Anlageentscheidung zudem alle nachhaltigkeitsbezogenen Eigenschaften und Ziele des Fonds, wie sie im Emissionsdokument oder gegebenenfalls in den Informationen beschrieben sind, die den Anlegern gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2011/61/EU, Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 und gegebenenfalls Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 offenzulegen sind. Die entsprechende Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen haben, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

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