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- 01.04.2026
EB-SIM und Quadoro sichern sich 50%-Beteiligung an 32,8 MW Windpark in Zeitz für QEEE
Wir haben gemeinsam mit Quadoro Investment GmbH Anteile an dem im Bau befindlichen Windpark Zeitz, rund 50 Kilometer südlich von Leipzig, erworben. Die 50%-Beteiligung erfolgt für den offenen Infrastrukturfonds Quadoro Erneuerbare Energien Europa (QEEE).

Der Windpark umfasst sechs Windenergieanlagen des Herstellers Nordex mit Rotordurchmessern von 133 bzw. 163 Metern. Die Anlagen verfügen über eine Gesamtleistung von rund 32,8 MW und sollen jährlich etwa 80 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen.1
Die Umsetzung verläuft planmäßig: Die Fundamentarbeiten starteten im Februar 2026, die Lieferung der Komponenten ist für August 2026 vorgesehen. Die Errichtung der Anlagen beginnt im Oktober 2026. Die erste Inbetriebnahme ist für November 2026 geplant, die vollständige Fertigstellung für Februar 2027.
Die Errichtung des Windparks wird von European Energy A/S übernommen, einem etablierten europäischen Entwickler von Energieprojekten. Die Zusammenarbeit unterstützt eine strukturierte und effiziente Umsetzung.
Das Projekt Zeitz passt optimal zur strategischen Ausrichtung des QEEE und stärkt nicht nur die langfristige Strategie des Fonds, sondern trägt auch dazu bei, die Energieunabhängigkeit Deutschlands zu fördern. Mit der Nutzung heimischer Windenergie unterstützt das Projekt den Wandel hin zu einer nachhaltigen, eigenständigen Energieversorgung.

Michael Denk, Geschäftsführer der Quadoro Investment GmbH, zum Ankauf: „Der Windpark Zeitz ist ein hochwertiges Projekt an einem überzeugenden Standort. Die technischen Eckdaten und der planmäßige Baufortschritt unterstreichen die Qualität des Vorhabens. Mit diesem Ankauf erweitern wir das QEEE-Portfolio im Bereich europäischer Energieinfrastruktur konsequent weiter.“
Über den Fonds Quadoro Erneuerbare Energien Europa (QEEE)
Der QEEE ist ein offener Artikel-9-Publikumsfonds gemäß EU-Offenlegungsverordnung, der gezielt in europäische Projekte im Bereich Erneuerbare Energien investiert. Investiert wird vorrangig in Photovoltaik- und Windkraftanlagen mit stabilen Ertragsprofilen.
Risiken des Fonds:
- Regulatorische und politische Risiken sowie Entgeltkürzungs-, Preis- und Nachfragerisiken können sich negativ auf die zu erzielenden Erträge und die Werthaltigkeit des Investments auswirken und bei sich ändernden Marktbedingungen erheblichen Schwankungen unterliegen
- Illiquidität von Sachwertinvestments. Ausschüttungen können ausbleiben
- Die Rückgabe von Anteilen ist nur unter Einhaltung der gesetzlichen Mindesthaltefrist von 24 Monaten sowie der 12-monatigen Kündigungsfrist möglich
- Erhöhtes Liquiditätsrisiko, da unter Beachtung der gesetzlichen Mindesthalte- und Kündigungsfrist Rückgaben lediglich zu zwei Stichtagen im Jahr erfolgen können.
- Gemessen am deutschen Strommix 2024. Auf Basis von Vergleichen mit den jeweiligen nationalen Strommixen lassen sich für ausgewählte Projekte modellbasierte Schätzungen potenziell vermiedener Emissionen ableiten. Quelle: https://github.com/owid/energy-data?tab=readme-ov-file ↩︎
Rechtliche Hinweise:
Dies ist eine Marketingmitteilung und richtet sich ausschließlich an Personen mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Inhalte dieser Unterlage dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie stellen weder eine Anlageberatung/-empfehlung, noch ein Angebot oder eine Beratung zum Kauf/Verkauf des Fonds dar. Allein verbindliche Grundlage für den Kauf bilden die Verkaufsunterlagen (Basisinformationsblatt, Emissionsdokument, Jahres- und gegebenenfalls Halbjahresberichte), die Sie kostenlos in deutscher Sprache über die EB-SIM erhalten. Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte den Verkaufsunterlagen. Die im Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlagestrategieempfehlung i.S.d. § 85 WpHG dar. Vergangene Wertentwicklungen, Prognosen sowie sonstige Simulationen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Anlageentscheidung zudem alle nachhaltigkeitsbezogenen Eigenschaften und Ziele des Fonds, wie sie im Emissionsdokument oder gegebenenfalls in den Informationen beschrieben sind, die den Anlegern gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2011/61/EU, Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 und gegebenenfalls Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 offenzulegen sind. Die entsprechende Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen haben, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.