- EB-SIM
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- 16.05.2025
Neue Fondsnamen – bewährter Investmentansatz
Wir haben zum 15. Mai 2025 ein neues Namenskonzept für unsere Fonds eingeführt. Der Begriff „Sustainable“ wird künftig nicht mehr in den nun kürzeren und prägnanteren Fondsnamen enthalten sein. Die Nachhaltigkeitsstrategie, inklusive aller Ausschlusskriterien, der EB-SIM bleibt unverändert.

Damit reagieren wir auf die Namensanforderungen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die zum 21. Mai 2025 auch für bestehende Fonds gelten. Demnach dürfen Fonds nachhaltigkeitsbezogene Begriffe nur noch unter den von der Behörde festgelegten Bedingungen im Namen führen. Aufgrund dieses regulatorischen Umfelds haben wir uns dazu entschieden, die Namen der Fonds zu ändern, nicht aber deren nachhaltige Anlagestrategie.
Bedeutet das, dass die EB-SIM und die Publikumsfonds nicht mehr nachhaltig sind?
Nein. Bereits seit über 35 Jahren verfolgen wir einen konsequent ethisch-nachhaltigen Investmentprozess. So kommt bei all unseren Fonds nach wie vor das bewährte Werte-Integration-Wirkung-Konzept (WIW-Konzept) zum Einsatz. Auf diesen bewährten Ansatz können unsere Anleger weiterhin vertrauen.
Welche Kritikpunkte wir an der neuen Namensregulierung der ESMA haben
Fehlende praktikable Definition nachhaltiger Investments für alternative Anlageklassen
Unser Fokus liegt im Bereich Multi-Asset. Hier wollen wir möglichst breit diversifizieren, um das Anlagerisiko zu managen. Es gibt leider für viele alternative Anlageklassen (wie etwa erneuerbare Energien, Rohstoffe, CO2-Zertifikate) in die unsere innovativen Multi-Asset-Produkte investieren, keine praktikable Definition von nachhaltigen Investitionen (gem. Art. 2.17 SFDR). Würden wir weiterhin nachhaltigkeitsbezogene Begriffe in unseren Fondsnamen verwenden wollen, müssten wir die Mindestquote nachhaltiger Investments nur durch Investments in Aktien und Renten einhalten. Das würde das verfügbare Anlageuniversum einengen und zu Klumpenrisiken führen. Zudem hätten Umschichtungen unsere Anleger mit unnötigen Transaktionskosten belastet, ohne dass sich die Nachhaltigkeit ihres Anlageprodukts objektiv verbessert.
Keine einheitliche Definition nachhaltiger Investments für Aktien und Renten
Es gibt noch keinen einheitlichen Standard für die Definition nachhaltiger Investments (gem. Art. 2.17 SFDR), was dazu führt, dass die von verschiedenen Anbietern abgetragenen Quoten nicht miteinander vergleichbar sind. Je nach verwendeter Definition für nachhaltige Investments (gem. Art. 2.17 SFDR) können die Quoten bei gleichen Beständen stark voneinander abweichen, was das Ziel einer höheren Klarheit für Investoren konterkariert und für Produktanbieter eine erhöhte regulatorische Unsicherheit schafft.
Fehlende Klarheit bei den Anforderungen an unterschiedliche nachhaltigkeitsbezogene Begriffe (“ESG” vs. “Sustainable”)
Fonds, die “Sustainable” im Namen tragen, werden anders behandelt, wie Fonds, die “ESG” im Namen tragen. Die Anforderungen für “ESG” Fonds sind deutlich lockerer als für “Sustainable” Fonds. Da diese Unterscheidung für Investoren nicht nachvollziehbar ist, wird, zumindest teilweise, das Ziel einer höheren Klarheit für Investoren konterkariert.
Wie stellen wir sicher, dass wir trotzdem nur in nachhaltige Emittenten investieren?
Die EB-SIM verfügt seit Jahren über einen an Nachhaltigkeit orientierten Investmentprozess. Diesem liegen Werte auf Basis des EKD-Leitfadens zu Grunde. Zudem setzen wir dabei seit Anfang des Jahres auch auf unseren neuen selbst entwickelten EB-ESG-Score. Das auf künstlicher Intelligenz basierende Tool macht ein vorausschauendes Management von ESG-Risiken möglich. So werden finanzielle Risiken durch den Score umfassender bewertet, was auch zu einer besseren Risikosteuerung auf Portfolioebene führt. Darüber hinaus setzen wir auf Engagement mit Unternehmen, um diese über gezielte Unternehmensdialoge und Stimmrechtsausübung dazu zu bewegen, ihre ESG-Praktiken zu verbessern. Die Basis dafür bilden unter anderem Positionspapiere zu Themen wie Abholzung, Wasser oder existenzsichernde Löhne.
Hat sich damit unsere grundlegende Haltung zu den Regulierungsbemühungen der EU verändert?
Nein. Die Regulierungsbemühungen der EU zielen darauf ab, einheitliche Standards in der Branche zu schaffen und Greenwashing zu unterbinden. Wir begrüßen sie daher weiterhin grundsätzlich und setzen uns aktiv für klare Regeln und Transparenz ein. So haben wir uns kürzlich gemeinsam mit anderen Investoren in einer gemeinsamen Erklärung der Institutional Investors Group on Climate Change (IIGCC), dem European Sustainable Investment Forum (Eurosif) und den Principles for Responsible Investment (PRI) gegen das EU Omnibus-Verfahren ausgesprochen. Dennoch bleiben einige Kritikpunkte.
Die neuen Namen der EB-SIM-Publikumsfonds
EB-Sustainable Opportunities Fund | EB – Multi-Asset Opportunities |
EB-Sustainable Multi Asset Invest | EB – Multi-Asset Conservative |
EB-Sustainable Emerging Markets Corporate Bond Fund | EB – Emerging Markets Corporate Bonds |
EB-Sustainable Global Corporate Bond Fund | EB – Global Corporate Bonds |
EB-Dividendenstrategie Klima Global | EB – Dividendenstrategie Global |
EB-Sustainable Small MidCap Equities Euroland | EB – Small MidCap Equities Euroland |
Rechtliche Hinweise:
Dies ist eine Marketingmitteilung und richtet sich ausschließlich an Personen, die ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Der Inhalt ist weder eine Anlageberatung/ -empfehlung noch ein Angebot oder eine Beratung zum Kauf/Verkauf des entsprechenden Fonds. Ebenso stellen die Angaben keine Anlagestrategieempfehlung i.S.d. § 85 WpHG dar. Informationen einschl. Hinweise zu Chancen und Risiken sowie nachhaltigkeitsbezogene Eigenschaften finden Sie u.a. in den Verkaufsunterlagen der entsprechenden Fonds unter www.eb-sim.de.